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Wohngebäudeversicherung: Verhalten im Schadensfall
Wer im Schadensfall nicht seinen Versicherungsschutz riskieren oder Auseinandersetzungen mit seinem Versicherer vermeiden will, sollte ium Schadensfall ein paar Grundregeln berücksichtigen:
- Versuchen Sie, den Schaden so gering wie möglich zu halten, begeben Sie sich dabei aber selbst nicht in Gefahr
- Rufen Sie bei einem Brand sofort die Feuerwehr
- Zeigen Sie jeden Einbruch oder Raub bei der Polizei an
- Lassen Sie abhanden gekommene Sparbücher oder andere Urkunden sofort sperren
- Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades Hersteller, Marke und Rahmennummer mit
- Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Vermieter bzw. Hauswart nach dem Standort des Haupthahnes und lassen Sie sich die Funktionsweise erklären
- Lassen Sie zugefrorene Rohre und Heizkörper nur durch einen Fachmann auftauen
- Geben Sie dem Versicherer alle wichtigen Auskünfte und Belege
- Sichern Sie beschädigte oder zerstörte Gegenstände für die Schadenaufnahme
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