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Wohngebäudeversicherung: was ist nicht versichert?
Es gibt eine Reihe von Risiken, die in der Wohngebäudeversicherung nicht automatisch mitversichert sind.
Nicht versichert sind beispielsweise:
- grundsätzlich nicht versichert sind: Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (z.B. kein Heizen im Winter oder wenn bei Verreisen die Zuläufe nicht abgesperrt werden)
- grundsätzlich nicht versichert sind Schäden am noch nicht fertigstellten Gebäuden (ausgenommen Feuerrohbauversicherung, wenn vereinbart)
- in der Feuerversicherung: wenn Sachen bewusst oder ihrem zweck nach Feuer oder Wärme ausgesetzt sind (z.B. Kaminbrand); Überspannungsschäden (z.B. bei Blitzeinschlag in eine Leitung ausserhalb des Gebäudes: Überspannungsschäden können mitversichert werden)
- in der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Grund- oder Regenwasser, Schäden durch Erdsenkung oder Erdrutsch (wenn nicht durch Leitungswasser verursacht); witterungsbedingter Rückstau
- in der Sturm- und Hagelversicherung: Schäden durch Lawinen oder Sturmflut
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