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Tierhalterhaftpflichtversicherungen

Halter von Hunden und Pferden haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, den ihre Tiere angerichtet haben, wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist. Sie benötigen daher unbedingt eine Tierhalter - Haftpflichtversicherung.

Für Halter von Katzen, Wellensittichen, Meerschweinchen und sogar Bienen erübrigt sich eine extra Tierhalterpolice, da Schäden, die diese Tiere verursachen, in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind (schauen Sie aber zur Sicherheit in die Vertragsbedingungen Ihrer Privathaftpflicht!)

Anbieter von Haftpflichtpolicen unterscheiden in der Regel nach privater und gewerblicher Tierhaltung. Es sollte daher auch geklärt werden, ob beispielsweise eine unregelmäßige Zucht schon als gewerbsmäßige Tierhaltung eingestuft wird.

Wer braucht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Hunde- und Pferdehalter sollten unbedingt eine Tierhalter - Haftpflichtversicherung abschliessen, denn Halter von Hunden haften laut Gesetz auch dann für den Schaden, den ihre Tiere angerichtet haben, wenn ihnen selbst kein schuldhaftes Verhalten nachzuweisen ist

Wichtig: in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt müssen Hundehalter eine Tierhalter- bzw. Hundehaftpflichtversicherung nachweisen (es besteht Versicherungspflicht!)

(c) Olaf Varlemann - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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