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Wie funktioniert die Riesterrente?
Unter Riesterrente versteht man eine spezielle Form der privaten Altersvorsorge, die durch staatliche Zuschüsse gefördert wird.
So funktioniert die Riesterrente
Während der Einzahlungsphase werden Beiträge in bestimmte förderfähige Sparformen eingezahlt. Der Staat subventioniert die freiwillige Altersvorsorge durch eine sog. Altersvorsorgezulage bzw. durch einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§10a, § 79 ff EStG). Die Zulage geht direkt in den Sparvertrag und nicht an den Beitragszahler. Die Altersvorsorgezulage muss beantragt werden und wird nicht automatisch gezahlt.
Die Altersvorsorgezulage gibt es nur für zertifizierte, förderungsfähige Sparformen, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gem. sog. AltZertG zertifiziert sind.
Welche Rahmenbedingungen müssen Riesterprodukte erfüllen ?
- Zu Beginn der Auszahlungsphase muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (Eigenleistung + staatliche Zulage) garantiert werden.
- Leistungen dürfen frühestens ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden,
- Die Leistung muss als lebenslange Rentenzahlung erfolgen, etwa in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplanes, der mit einer Leibrente vom 65. Lebensjahr an verbunden ist
- Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf mindestens fünf Jahre verteilt werden.
- Bestimmte Informationen (z.B. über die Verwendung der Vorsorgebeiträge, die Höhe der Verwaltungskosten, u. ä.) müssen bereitgestellt werden.
- Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit muss vorhanden sein.
- Laufende Beitragszahlung
Zusätzlich hat der Gesetzgeber dem Anbieter weit reichende Informationspflichten auferlegt, z.B. über Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten, Stand des Altersvorsorgevermögens und Aspekte der Kapitalanlage.
Ferner muss der Versicherte der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Fällt diese dauerhaft weg, müssen die Zulagen und die steuerliche Förderung zurückgezahlt werden. Bei vorübergehendem Wegfall kann eine Stundung der Rückzahlung gewährt werden. Dies ist zum Beispiel bei Umzug ins Ausland der Fall. Kehrt man also vor dem Renteneintritt wieder in die Bundesrepublik zurück, so behält man die staatliche Förderung.
Förderung von Wohneigentum
Außerdem kann der Vertrag eine Verwendung des Altersvorsorgevermögens zum Erwerb einer selbst genutzten Immobilie vorsehen. Der Erwerber einer Immobilie darf aus dem angesparten Vermögen einen Betrag zwischen 10.000,- und 50.000,- EUR entnehmen, ohne dass dies förderschädlich wäre (Darlehen an sich selbst). Der entnommene Betrag muss jedoch spätestens bis zum 65. Lebensjahr in gleichen Raten zurückgezahlt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt kaum ein Sparer den Mindestentnahmebetrag angespart haben dürfte (Ausnahme: zusätzliche ungeförderte Sparzahlungen), wird diese Möglichkeit der Riester-Rente erst in einigen Jahren interessant werden. Davon abgesehen plant die Bundesregierung eine weitergehende Förderung des privaten Wohneigentums.
Wer hat Anspruch auf die Riesterförderung?
Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zur Zeit folgende Personen (geregelt in §10a EStG), wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen:
- rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
- rentenversicherungspflichtige Selbständige (z. B. Handwerker und über Künstlersozialkasse versicherte Künstler)
- Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte,
- Kindererziehende (maximal für die ersten drei Lebensjahre eines jeden Kindes),
- Bezieher von Arbeitslosengeld (einschließlich berechtigter Bezieher von Arbeitslosengeld, deren Leistungen aufgrund der Anrechnung von Einkommen und/oder Vermögen ruhen),
- Bezieher von Krankengeld,
- nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen (z. B. bei Pflege von Angehörigen im Haushalt),
- Wehr- und Zivildienstleistende,
- geringfügig Beschfätigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, wenn der Beitrag des Arbeitgebers auf den vollen Rentenversicherungs-Beitrag aufgestockt wird,
- Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren
- Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind, weil ihnen eine beamtenrechtliche oder beamtenähnliche Versorgung gewährleistet wird und
- Amtsträger.
- Hartz IV Empfänger sind ebenfalls Riesterfähig
Wer hat keinen Anspruch auf Riesterförderung?
Ehepartner von anspruchsberechtigten Personen haben jedoch ebenfalls Anspruch auf die Altersvorsorgezulage, falls sie einen passenden Vertrag haben, nicht vom Partner dauernd getrennt leben und zu einem der folgenden Personenkreise gehören:
- nicht rentenversicherungspflichtige Selbständige
- freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- geringfügig versicherungsfrei Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken
- Sozialhilfebezieher ohne versicherungspflichtiges Einkommen
- Altersrentner und
- Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ohne rentenversicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit.
- Studenten, die nicht rentenversicherungspflichtig sind
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