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Themenübersicht:

Kapitallebensversicherung

Kapitallebensversicherungen sind eine Kombination aus Spar- und Versicherungsvertrag. Von den Beiträgen, die der/die Versicherte zahlt, wird ein Teil für den reinen Todesfallschutz verwendet, der andere Teil wandert in den Spartopf.

Das Problem bei den meisten Kapitallebensversicherungen: die Angebote sind intransparent. Der Anteil an Kosten (z.B. Abschlussprovisionen für den Vertreter), die reine Versicherungsleistung und der Anteil am Spartopf werden fast nie ausgewiesen. Hinzukommt, dass Kapitallebensversicherungen unflexibel sind. Hat man erst einmal einen Vertrag abgeschlossen, sind nachträgliche Änderungen, z.B. Beitragsreduzierung oder Laufzeitverkürzung nur schwer umsetzbar.

Mythos Mindestverzinsung

Versicherungsgesellschaften werben häufig mit der garantierten Mindestverzinsung von zur Zeit 2,75% jährlich. Was gerne verschwiegen wird: die Mindestverzinsung betrifft nur den reinen Sparanteil und nicht die gesamte Prämie. Wie hoch dieser Sparanteil ist, wird von den Versicherungsgesellschaften aber nicht angegeben.

Zu geringer Versicherungsschutz

Wer seine Familie absichern will, sollte dies sinnvollerweise über eine Risikolebensversicherung machen. Eine ausreichende Todesfallsumme über eine Kapitallebensversicherung abzudecken, kostet aufgrund des daran gekoppelten Sparbeitrages einfach zu viel Prämie. Wer glaubt, dass bei einer Risikolebensversicherung das Geld für die reine Versicherung weg ist und er dies bei einer Kapitallebensversicherung später zurückbekommt: Irrtum! Auch bei einer Kapitallebensversicherung sehen Sie von dem Teil Ihrer Prämie, die für die reine Versicherung zu zahlen ist, nichts mehr wieder.

Steuerliche Behandlung

Durch die Reduzierung der Sparerfreibeträge ab 2007 können Kapitallebensversicherungen für einige (wenige) Anleger wieder interessant werden. Waren Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuerfrei, so ist die steuerliche Begünstig bei Verträgen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden/werden eingeschränkt: die Erträge (nicht die eingezahlten Beiträge) aus der Versicherung müssen jetzt bei Fälligkeit der Versicherung nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren (also zur Hälfte) mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Bedingung: der Vertrag läuft mind. 12 Jahre und wir frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres fällig.

Für wen sind Kapitallebensversicherungen -unter Umständen- geeignet?

  • Für Anleger, die ihre Sparerfreibeträge ausgeschöpft haben
  • Für alle, die sich selbst zum Sparen für die Altersversorgung zwingen wollen

Für wen sind Kapitallebensversicherungen nicht geeignet?

  • Für Familien, die eine ausreichende Todesfallabsicherung wünschen

 

(c) Olaf Varlemann - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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