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Haftpflichtversicherungen
Neben der allgemein bekannten privaten Haftpflichtversicherung gibt es noch eine Reihe weiterer Sparten:
Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung
In § 823 des BGB heisst es: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“.
Was viele nicht wissen: wer einen Schaden verursacht haftet grundsätzlich mit seinem gesamten Vermögen und unbegrenzt. Dabei spielen die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse absolut keine Rolle. Die Höhe der Schadensersatzleistungen richtet sich nach dem tatsächlichen Schaden, den man angerichtet hat und nicht nach dem, was man ersetzen könnte.
Wichtig: da Sie eine unbegrenzte Schadensersatzpflicht trifft, sollten Sie auf ausreichend hohe Versicherungssummen achten. Reicht die Versicherungssumme nicht, müssen Sie privat “draufzahlen”!
Die Haftpflichtversicherung(en) übernehmen das Risiko, Schadensersatz leiten zu müssen. Ausserdem sind sie eine Art Rechtschutzversicherung für den Fall, dass jemand Ihnen gegenüber derartige Ansprüche geltend macht, da Haftpflichtversicherungen auch unberechtigte Ansprüche abwehren.
Spezielle Risiken, z.B. als Tierhalter, Jäger, Bootsbesitzer usw. muss man gesondert versichern, da diese Risiken nicht über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.
Versicherungsbedingungen:
Quelle: Bund der Versicherten eV
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