|
Private Haftpflichtversicherung: was ist versichert?
Mit einer Haftpflichtversicherung versichern Sie sich gegen Schadensersatzansprüche, die Dritte Ihnen gegenüber geltend machen.
Grundsätzlich übernimmt die Haftpflichtversicherung folgende Pflichten:
- zunächst wird geprüft, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Sie überhaupt zum Schadenersatz verpflichtet sind
- sind die Ansprüche berechtigt, zahlt der Versicherer eine entsprechende Geldsumme an den Geschädigten
- sind die Ansprüche ganz oder teilweise unberechtigt, wehrt der Versicherer diese Ansprüche ab. Falls notwendig, führt er einen entsprechenden Prozess für Sie und übernimmt die anfallenden Prozesskosten.
Versichert sind grundsätzlich alle finanziellen Folgen einer unbedachten oder leichtsinnigen Tat, beispielsweise:
- als Fußgänger und Radfahrer
- beim Sport (ausser bei bestimmten Sportarten, wie Wasser-, Jagd. oder Motorsport)
- im Urlaub (auf weltweite Deckung achten!)
- bei ungewolltem Versand von Computerviren
- als Mieter oder Besitzer eines Einfamilienhauses oder Eigentumswohnung im Inland
- als Aufsichtspflichtiger über Minderjährige
- als Dienstherr einer Haushaltshilfe
Aber Achtung: was versichert ist, regelt allein die Police. Einen einheitlichen Versicherungsschutz gibt es nicht!
Mitversichert sind (normalerweise):
- Ehegatte(n)
- eingetragene(r) Lebenspartner(in) nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Partner(in) in einer eheähnlichen Gemeinschaft/gemeinsamen Haushalt (muss dem Versicherer mitgeteilt werden!)
- unverheiratete minderjährige Kinder
- unverheiratete volljährige Kinder, solange sie zur Schule gehen oder in der direkt anschliessenden Berufsausbildung sind
Typische Versicherungsfälle, die über eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind:
- durch Unachtsamkeit brennt man mit der Zigarette ein Loch in das Sofa oder den Teppich eines Dritten
- man vergisst, vor dem Haus Schnee zu räumen oder zu streuen und jemand stürzt dort
- beim Sport verletzt man unbeabsichtigt einen Gegner oder Mitspieler
Eltern haften für ihre Kinder?
Wenn Kinder unter sieben Jahren einen Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung der Eltern nicht. Die Kinder können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. Außerdem trifft die Eltern meist auch keine Aufsichtspflichtverletzung. Also besteht keine Haftung und damit gibt es keine Zahlung aus einer Haftpflichtversicherung.
Seit dem 01.08.2002 sind Kinder für Schäden, die sie einem anderen bei einem Unfall im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit zufügen, sogar erst ab Vollendung des zehnten Lebensjahres verantwortlich. Wenn also ein neunjähriger Junge seinem Ball nachläuft und dadurch einen Autounfall verursacht, ist er für den Schaden, den der Autofahrer zum Beispiel an seinem Auto erleidet, nicht haftbar zu machen. Die Haftpflichtversicherung muss folglich auch nicht zahlen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt jedoch die Abwehr der unberechtigten Ansprüche gegen die Kinder oder deren Eltern. Die Geschädigten gehen leer aus (so wollen es Gesetz und Rechtsprechung).
|