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Private Haftpflichtversicherung: was ist nicht versichert?
Nicht alle Schäden lassen sich über eine Privathaftpflichtversicherung abdecken. Normalerweise nicht mitversichert sind:
- Schäden, die nicht mitversichert sind und für die eine spezielle Haftpflichtversicherung notwendig ist
- Schäden, die auf Vorsatz beruhen (kann schon bei Sportunfällen zum Streitfall werden; der Versicherer muss im Zweifelsfall den Vorsatz beweisen!)
- Bußgelder oder Geldstrafen
- Schadensersatzansprüche wegen Beleidigung oder Verleumdung
- Schäden von mitversicherten Personen oder Angehörigen (wenn im gleichen Haushalt lebend)
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen (ausgenommen Mietwohnungen oder Hotelzimmer)
- bei Mietwohnungen nicht mitversichert sind: Abnutzung, Glasschäden, Schäden an der wasser- oder Heizungsanlage, an Elektro- oder Gasgeräten
- Schäden im Rahmen von Bauvorhaben (ausser bei kleineren Bauvorhaben; im Zweifelsfall vorher bei Versicherer anfragen!)
- Solar- bzw. Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind nicht unbedingt bei jedem Versicherer mitversichert
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