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Versicherungen: Gesetze und Urteile

 

Aktuelles Urteil: Allianz-Vertreter sind keine Versicherungsberater

Versicherungsunternehmen dürfen ihre Mitarbeiter in der Werbung nicht als “Versicherungsberater” oder “Vorsorge- und Versicherungsberater” bezeichnen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden (AZ 29 U 3771/06).

Hintergrund: Versicherungsberater müssen eine Erlaubnis zur Rechtsberatung haben (wird vom Amts- oder Landesgericht erteilt) und dürfen nicht von Versicherungsunternehmen abhängig sein. Sie dürfen keine Provisionen oder sonstige Vergütungen annehmen, sondern erhalten ein Honorar vom Kunden.

Aktuelles Urteil: Makler nicht unbedingt für geplatzten Versicherungsabschluss verantwortlich

Ein Versicherungsmakler muss nicht unbedingt dafür haften, dass seine fehlerhafte Beratung zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Das entschieden Richter im Fall einer Polin, für die ein Makler Gesundheitsfragen beantwortet hatte.

Das Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz kam in seinem am Mittwoch bekannt gewordenen Urteil zu dem Schluss, die Kundin müsse beweisen, dass bei sachgerechter Beratung ein wirksamer Versicherungsvertrag zu Stande gekommen wäre.

Der angeklagte Makler hatte der Frau eine Risikolebensversicherung einschließlich einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt. Der Makler hat nach ihren Angaben wegen ihrer Sprachschwierigkeiten auch die Fragen in dem Versicherungsantrag beantwortet und dabei wahrheitswidrig alle Fragen verneint. Die Versicherung beschloss daher die Anfechtung des Vertrages.

Das OLG sah für Schadenersatzforderungen keine Rechtsgrundlage. Die Klägerin hätte beweisen müssen, dass bei ordnungsgemäßer Beantwortung der Gesundheitsfragen die Versicherung das Vertragsangebot angenommen hätte. Dazu hätte sie wiederum konkret darlegen müssen, welche Erkrankungen sie bei ordnungsgemäßer Beratung angegeben hätte und inwieweit sie mit einem Risikoschluss oder höheren Prämien einverstanden gewesen wäre. Die pauschale Aussage, sie hätte dann zutreffende Angaben gemacht, genüge nicht.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor.

(c) Olaf Varlemann - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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