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Aussteuerversicherungen

Die Aussteuerversicherung ist nichts anderes als ein Form der Kapitallebensversicherung, die für die Kosten einer späteren Hochzeit übernehmen soll. Die Versicherungssumme wird bei Heirat, spätestens bei Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes ausgezahlt. Bei früherem Tod des Versorgers entfällt die Beitragszahlungspflicht.

Wer braucht eine Aussteuerversicherung?

Niemand! Wer für die Hochzeit seiner Kinder oder Enkel vorsorgen will, kann diese besser, wenn er Sparen und Versichern trennt. Kapital kann z.B. über Investmentsfonds angespart werden, die auch bei geringem Risiko (z.B. gemischte Fonds) bessere Renditen erwirtschaftet als eine Kapitallebensversicherung. Für den Todesfall lässt sich am besten mit einer Risikolebensversicherung vorsorgen, denn die zahlt nicht erst bei einer späteren Hochzeit, sonder sofort. Und damit ist dem Nachwuchs meistens mehr geholfen.

 

(c) Olaf Varlemann - Fasanenweg 38a - 22964 Steinburg

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